Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Hochzeitsfotografie, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen

Einleitung

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Laura Schraudner gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Laura Schraudner Fotografie nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Gedruckte Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digital Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

1. Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist

Laura Schraudner 
Goethestraße 11
97437 Haßfurt

Telefon: 0173-1859517 | E-Mail: info@lauraschraudner.de | Website: www.lauraschraudner.de

Steuer-Nr.: 259/270/90077

2. Vertragsschluss

Ein Angebot an den Auftraggeber ist für Laura Schraudner bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung der Fotografin durch den Auftraggeber zustande. Durch die Annahme eines Angebots der Fotografin oder durch die Abgabe einer Bestellung akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Vergütung

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage wird eine Anzahlung von 500€ berechnet. Die Fotografin bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage und den Betrag per E-Mail oder telefonisch und damit wird die Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von Laura Schraudner und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe und die AGB.

Das vereinbarte Resthonorar der Fotografin ist spätestens 7 Tage nach dem Auftragstermin per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechnungen auch per E-Mail zu erhalten.

An- und Abreise von Laura Schraudner erfolgen jeweils von 97437 Haßfurt aus. Die Fahrtkosten werden mit 0,40€ berechnet. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise der Fotografin den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reiskosten berechnet: je gefahrenen Kilometer 0,40€. Bei Anreise mit dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Zimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von einer Nacht.

Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Mautgebühren oder eine Auslandsvignette sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind der Fotografin angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Laura Schraudner behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Fotografin eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Laura Schraudner auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Laura Schraudner vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallshonorar an Laura Schraudner zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Laura Schraudner.

5. Ausführung der Vertragspflichten

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Laura Schraudner ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

Laura Schraudner wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

Laura Schraudner verpflichtet sich nicht zu dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen, verbleiben beim Fotografen.

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an die Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15% zzgl. MwSt..

6. Gewährleistung / Haftung

Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Fotografin) Laura Schraudner zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund von höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Laura Schraudner haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Dateien und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten auf einen Computer entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.

Laura Schraudner ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen.

Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Laura Schraudner haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf der Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt sie keine Haftung.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann die Fotografin hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadensersatz ist hiermit ausgeschlossen.

Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Laura Schraudner zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sind handelt.

Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.

Laura Schraudner wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Laura Schraudner geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch die Fotografin beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

7. Nutzungs- und Urheberrechte

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Laura Schraudner. Audio- und Bildurheberrechte bleiben zur Gänze bei der Fotografin.

Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch Laura Schraudner an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Laura Schraudner zu machen.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Laura Schraudner, über.

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der Fotografin bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch die Fotografin.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung, Ergänzung von Text im Bild u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

Laura Schraudner darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Magazine etc.) Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für den Fotografen die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15% der Vertragssumme zzgl. MwSt ebenfalls.

8. Datenschutz

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Laura Schraudner bekanntgegeben werden, ist Laura Schraudner berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der Fotografin zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.

Laura Schraudner verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.

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